Neue Geschäfts- und
Zahlungsbedingungen sowie Datenschutzhinweise
Zahlungsdiensterichtlinie
Änderungen an den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zahlungsbedingungen
Erweiterte Informationspflichten für Zettle
Datenschutz-Grundverordnung
Änderungen an den Datenschutzhinweisen
Neue Geschäfts- und Zahlungsbedingungen sowie
Datenschutzhinweise
Neue Regeln und Bestimmungen erfordern Anpassungen unserer Bedingungen sowie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Zahlungsdiensterichtlinie
Zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie („ZDR II“) in Schweden wurden zum 1. Mai 2018 unter anderem Änderungen am schwedischen E-Geld-Gesetz (2011:755) und Zahlungsdienstegesetz (2010:751) vorgenommen.
Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zahlungsbedingungen
Der Schwerpunkt der ZDR II liegt auf der Förderung von Innovationen, der Verbesserung des Kundenschutzes und der Stärkung der Sicherheit von Zahlungen. Diese Ziele decken sich mit den Grundwerten von Zettle, da wir einfache, zuverlässige und sichere Zahlungsdienste anbieten möchten. Im Zuge der Aktualisierung unserer Bedingungen legen wir unser Augenmerk auch auf besser verständliche Formulierungen. Darüber hinaus unterliegen unsere durch die schwedische Finanzaufsichtsbehörde regulierten Geschäftstätigkeiten, welche die Abwicklung von Zahlungen betreffen, nun den Zahlungsbedingungen von Zettle, während die grundlegenden Bestandteile unserer Dienste in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden. Weiterhin sind die Bedingungen für die Rechnungsstellung mit Zettle nun in den Zahlungsbedingungen enthalten, sodass bei Aktivierung der Rechnungsfunktion (Zettle Invoice) keine gesonderten Bedingungen mehr akzeptiert werden müssen.
Erweiterte Informationspflichten für Zettle
Mit der ZDR II sollen insbesondere die Rechte der Nutzer von Zahlungsdiensten – also Ihre Rechte – im Hinblick auf Transparenz und Information gestärkt werden. Zu diesem Zweck haben wir unsere Zahlungsbedingungen um Informationen dazu ergänzt, wie wir Sie über mögliche Vorfälle unterrichten und wie Sie uns bei Beschwerden bezüglich unseres Dienstes kontaktieren können.
Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) stellt höhere Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und ermöglicht Personen eine größere Kontrolle über ihre Daten. Die DSGVO tritt in allen EU-Mitgliedstaaten am 25. Mai 2018 in Kraft.
Änderungen an den Datenschutzhinweisen
Inwieweit und warum wurden die Datenschutzhinweise überarbeitet?
Mit der Aktualisierung unserer Datenschutzhinweise möchten wir:
Weitere Informationen zu unserem Projekt zur DSGVO-Bereitschaft finden Sie hier.
- klarer darlegen, welche Daten wir von Ihnen erfassen, weshalb wir sie erfassen, wie wir sie verwenden und speichern und wann und an wen wir sie weitergeben;
- die Einhaltung der DSGVO gewährleisten;
- Ihre Rechte unter der DSGVO sowie Ihre Möglichkeiten zur Ausübung dieser Rechte verdeutlichen.
Weitere Informationen zu unserem Projekt zur DSGVO-Bereitschaft finden Sie hier.